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Der Stiftungszweck

Welchen Zweck verfolgt die Nettelbeck Stiftung?

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.

    Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur

    a) Unterstützung und Förderung der Kunst und Kultur in Wuppertal insbesondere des Theater- und Musikbetriebes sowie des Zoologischen Gartens,

    b) Unterstützung und Förderung bedürftiger Kinder in Wuppertal; bevorzugt sollen elternlose und behinderte Kinder gefördert werden.


    i. S. d. § 53 AO durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Stiftung diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.

    Die Stiftungsmittel sollen zu 50 v. H. für die Verwirklichung des unter a) aufgeführten Stiftungszwecks und zu 50 v. H. für die Verwirklichung des unter b) aufgeführten Stiftungszwecks verwandt werden.

  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  4. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.